Zivilschutz in der BRD 50er-60er Jahre
Am 09.Oktober 1957 wurde mit dem Inkrafttreten des „Ersten Gesetzes über Maßnahmen zum Schutz der Zivilbevölkerung (1.ZBG)“ der Wiederaufbaues eines zivilen Luftschutzes in sieben Bereichen festgelegt:
1. Luftschutz-Warn-/Alarmdienst (LS-WD)
2. Luftschutzhilfsdienst (LSHD)
3. Arzneimittelbevorratung
4. Baulicher Luftschutz
5. Sicherung von Kulturgut
6. Aufklärung der Bevölkerung
7. Selbstschutz
Der Luftschutzhilfsdienst
Dieser hatte die Aufgabe Schäden und Gefahren die für die Bevölkerung im Verteidigungsfall auftreten vorzubeugen bzw. zu bekämpfen. Er wurde dazu in örtlichen und überörtlichen Einheiten des Bundes aufgestellt. Die örtlichen Einheiten (3199 Stück) waren in den 97 Luftschutzorten (LS-Orte) stationiert. Dies waren Städte und Gemeinden mit hoher Bevölkerungsdichte, sowie von wirtschaftlicher und strategischer Bedeutung. Die Einheiten des überörtlichen LSHD (783 Stück) wurden dagegen von den einzelnen Bundesländern dezentral aufgestellt. Sie dienten unter anderem den örtlichen Einheiten als Reserve falls größere Schadenslagen durch diese nicht alleine zu bewältigen waren.
Die Fachdienste
Um die Vielzahl der der Aufgaben bewältigen zu können, wurden die Einheiten des LSHD in acht Fachdienste aufgeteilt:
1. LS-Brandschutzdienst
2. LS-Bergungsdienst
3. LS-Sanitätsdienst
4. LS-Veterinärdienst
5. LS-ABC-Dienst
6. LS-Betreuungsdienst
7. LS-Lenkungs-/Sozialdienst
8. LS-Fernmeldedienst
Das Ende des LSHD
Da man bereits mitte der 1960er Jahre merkte, dass die Sollstärke an ehrenamtlichen Helfern nie erreicht werden wird, wollten die Verantwortlichen eine neue mit hauptamtlichen bzw. mit freigestellten Wehrpflichtigen besetzte Zivilschutzeinheit gründen. Dieses sogenannte Zivilschutzkorps konnte aber aufgrund der zu hohen geplannten Kosten nicht verwirklicht werden. 1968 wurde dann mit der Verabschiedung des "17. Gesetzes zur Ergänzung des Grundgesetzes (Notstandsverfassung)" der Übergang des Luftschutzhilfsdienstes in den Zivilschutzdienst bzw. den wenige Jahre später eingeführten "Erweiterten Katastrophenschutz (KatS)" in die Wege geleitet. Das vorhandene Material der LS-Fachdienste wurde überwiegend an die öffentlichen Hilfsorganisationen wie Feuerwehren, THW und Rettungsdienste abgegeben, die dieses nun auch für ihre täglichen Aufgaben nutzen konnten. Ebenfalls war mit dem Ende des LSHD, für das Personal der Hilfsorganisationen jetzt auch die unglückliche Doppelmitgliedschaft bei Kommune und Bund beendet.